Erneuerbaren Ausbau Gesetz

Grundlage für neue Photovoltaik-Projekte

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) stellt den Unterstützungsrahmen für erneuerbare Energieträger auf eine neue und dauerhaft stabile Basis. Langfristige Investitionssicherheit und die stärkere marktwirtschaftliche Ausrichtung sollen die Erreichung des Zieles sicherstellen, bis 2030 rechnerisch 100 % des Strombedarfes in Österreich durch Wasserkraft, Windenergie, Photovoltaik und Biomasse zu erzeugen. Herzstück ist der Zubau von 11 GW an Photovoltaik. Entsprechend dem PV-Leitfaden des Landes NÖ liegt der Fokus in den nächsten Jahren insbesondere auf Dächern, versiegelten Flächen und wenig produktiven Freiflächen.

Der massive Ausbau der Photovoltaik in den nächsten 10 Jahren erleichtert eine mittelfristige Netzausbauplanung in Regionen mit heute unzureichenden Kapazitäten und bringt insbesondere neue Chancen für BesitzerInnen von größeren Dachflächen. Das EAG schafft hier einerseits eine pauschale Kostenregelung für Neuanschlüsse, andererseits mehr Transparenz für Anlagenerrichter.

Neue Chancen für die Landwirtschaft

BesitzerInnen größerer Dachflächen können diese – sobald der entsprechende Netzanschluss gegeben ist – wirtschaftlich verwerten. Ein Unterstützungsrahmen für 20 Jahre gibt wirtschaftliche Sicherheit. Allerdings gehören die Zeiten fixer Einspeisetarife der Vergangenheit an und wurden durch flexible Marktprämien ersetzt. Ebenso besteht keine Abnahmeverpflichtung, sodass der erzeugte Strom selbst vermarktet werden muss bzw. kann. Dank sinkender Preise für PV-Module und zusätzlicher Investitionsförderungen lohnt sich die Investition für viele Betriebe schon heute. Die neuen marktwirtschaftlichen Regeln und die verbesserten Rahmenbedingungen für PV-Strom erleichtern ebenfalls die Verpachtung der Dachflächen. Eine Option, die vor allem für jene Betriebe attraktiv ist, die nicht über die erforderlichen Eigenmittel verfügen.

Neue Chance: Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG)

© EVN Wurnig
© EVN Wurnig

Im EAG wurde mit den Erneuerbaren Energiegemeinschaften ein völlig neues Instrument geschaffen, das es ermöglicht, Strom gemeinschaftlich zu erzeugen und mit AbnehmerInnen in der Region zu nutzen. Durch den Entfall von Steuern und Abgaben sowie die Reduktion der Netzgebühren ist dieses Modell vor allem für LandwirtInnen besonders attraktiv.

In einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft schließen sich unterschiedliche AkteurInnen zu einer Gemeinschaft zusammen. Sie erzeugen, speichern, verbrauchen und handeln den erzeugten Strom primär intern, vorhandene Überschüsse auch extern. Die Vorteile dieser nicht auf Gewinn ausgerichteten Konstruktion liegen einerseits im wirtschaftlichen, andererseits im sozialen Bereich, der Gemeinschaft mit Nachbarn, etwa im dörflichen Verband, aber auch innerhalb eines Vereines oder einer Pfarre. Gegründet wird eine Erneuerbare Energiegemeinschaft meist als Verein oder als Genossenschaft. Für die Abrechnung stehen professionelle Unternehmen, etwa die Energiezukunft Niederösterreich, zur Verfügung.

Informationen zu Erneuerbaren Energiegemeinschaften, Musterverträge oder grobe Wirtschaftlichkeitsprüfungen erhalten Sie bei Interesse von der Energie- und Umweltagentur NÖ (www.energie-noe.at).

Eine konkrete Umsetzungsberatung hierzu erhalten Sie durch die AGRAR PLUS.

Autor: Dr. Herbert Greisberger, eNu